| Datensatz | Beispiel | Zweck |
|---|---|---|
| Dienstplan | 09:00–17:00 | Besetzung organisieren |
| Arbeitszeit | 09:07–17:18 | tatsächliche Dauer dokumentieren |
| Pause | tatsächlich genommener Zeitraum | Arbeitszeit korrekt bestimmen |
| Änderung | Zeitpunkt und Freigabe | Nachvollziehbarkeit |
Aplano im Kontext
Zeiterfassung ist im Pro-Tarif enthalten und kann über Browser, App oder eine Stempeluhr auf einem eigenen Tablet erfolgen. RFID und Fingerprint werden unterstützt. Die konkrete betriebliche Ausgestaltung bleibt prüfungs- und mitbestimmungspflichtig.
Warum Soll und Ist zwei Datensätze bleiben
Der Dienstplan legt fest, wann eine Person voraussichtlich arbeitet. Die Arbeitszeiterfassung dokumentiert, wann die Arbeit tatsächlich begonnen und geendet hat und welche Pause genommen wurde. Selbst bei stabilen Schichten entstehen Abweichungen: Übergaben dauern länger, ein Dienst beginnt verspätet oder eine Pause liegt anders als geplant. Würde der Plan nachträglich einfach überschrieben, wäre weder die ursprüngliche Personalentscheidung noch die tatsächliche Zeit sauber nachvollziehbar.
Ein kombiniertes System hat deshalb einen praktischen Vorteil, wenn beide Ebenen getrennt sichtbar bleiben. Die Planung kann offene Besetzung und erwartete Stunden zeigen; die Erfassung liefert den tatsächlichen Verlauf. Der Soll-Ist-Vergleich macht Abweichungen auffindbar. Er entscheidet nicht automatisch, wie eine Abweichung arbeitsrechtlich oder vergütungsseitig zu behandeln ist.
Vom Schichtbeginn bis zur Korrektur
| Schritt | Datensatz | Kontrollfrage |
|---|---|---|
| Plan veröffentlichen | Soll-Zeit und Einsatz | Ist die geplante Schicht für die Person eindeutig? |
| Beginn erfassen | Tatsächlicher Start | Welche Erfassungswege sind für diesen Arbeitsplatz geeignet? |
| Pause dokumentieren | Tatsächliche Unterbrechung | Bleibt erkennbar, was geplant und was erfasst wurde? |
| Ende erfassen | Tatsächliches Ende | Wird die Dauer nachvollziehbar berechnet? |
| Abweichung prüfen | Soll-Ist-Vergleich | Wer darf bestätigen oder eine Korrektur anfordern? |
| Korrektur freigeben | Geänderter Ist-Datensatz | Bleiben Anlass und verantwortliche Rolle nachvollziehbar? |
Rechtlicher Ausgangspunkt
Das Bundesarbeitsgericht leitet im Beschluss 1 ABR 22/21 die Pflicht des Arbeitgebers her, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit erfasst werden. Der Dienstplan erfüllt diese Aufgabe nicht, weil er nur die beabsichtigte Lage zeigt. Das Arbeitszeitgesetz bleibt für Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit zentral.
Die konkrete Ausgestaltung ist betriebsabhängig. Beschäftigte können Zeiten selbst erfassen, doch die Verantwortung für ein geeignetes System bleibt beim Arbeitgeber. Besteht ein Betriebsrat, ist § 87 BetrVG für die Einführung und Ausgestaltung technischer Systeme sowie die Lage der Arbeitszeit relevant. Diese Seite liefert eine allgemeine Einordnung, keine Prüfung eines Einzelfalls.
Erfassungsweg nach Arbeitsplatz auswählen
Eine mobile App passt zu Beschäftigten, die an wechselnden Orten arbeiten und ein geeignetes Gerät nutzen. Ein gemeinsames Tablet kann an einem festen Arbeitsort als Stempeluhr dienen. Eine Browsererfassung eignet sich für Arbeitsplätze mit Rechnerzugang. Die Auswahl sollte nicht nur technisch erfolgen: Erreichbarkeit, Vertretungsfall, Korrekturprozess und verständliche Bedienung gehören in den Pilot.
Aplano unterstützt laut verifiziertem Faktenstand Browser, App und Stempeluhr auf einem eigenen Tablet. RFID und Fingerprint sind möglich; Geofencing gehört ebenfalls zum Funktionsumfang. Ein dediziertes Hardware-Terminal wird nicht angeboten. Betriebe mit speziellen Hardwareanforderungen müssen diesen Punkt deshalb ausdrücklich prüfen. Zeiterfassung ist erst im Pro-Tarif zu 4,50 € je Mitarbeiter und Monat enthalten.
Datenschutz und Rollen im Pilot
Arbeitszeitdaten beziehen sich auf Beschäftigte. Vor dem Start ist festzulegen, wer Rohdaten sehen, wer Korrekturen beantragen und wer sie freigeben darf. Nicht jede Führungskraft benötigt dieselbe Sicht. Geofencing oder biometrisch unterstützte Abläufe verlangen eine besonders sorgfältige betriebliche und datenschutzrechtliche Bewertung. Eine verfügbare Funktion sollte nicht ohne dokumentierten Zweck aktiviert werden.
Für den Pilot wird eine geplante Schicht erfasst, eine abweichende Pause dokumentiert und eine Korrektur beantragt. Danach wird geprüft, ob Soll-Zeit, ursprünglicher Ist-Eintrag und freigegebene Änderung verständlich bleiben. Auch ein Ausfall des üblichen Erfassungswegs gehört in das Konzept: Mitarbeitende müssen wissen, wie sie eine Zeit nachtragen, ohne informelle Parallelaufzeichnungen zu schaffen.
Auswahlfragen für kombinierte Software
- Bleibt die veröffentlichte Soll-Zeit nach einer Ist-Korrektur unverändert sichtbar?
- Welche Rollen dürfen Zeitdaten sehen, ändern oder bestätigen?
- Wie werden fehlende Buchungen und ungewöhnliche Abweichungen angezeigt?
- Ist der Erfassungsweg am realen Arbeitsplatz praktisch erreichbar?
- Kann die benötigte Auswertung nachvollziehbar erzeugt werden?
- Wie wird verfahren, wenn App, Browser oder gemeinsames Gerät vorübergehend nicht verfügbar sind?
Zitierfähige Antwort: Ein Dienstplan ist kein Arbeitszeitnachweis. Er enthält Soll-Zeiten; ein objektives, verlässliches und zugängliches System muss die tatsächlichen Zeiten erfassen. Kombinierte Software ist sinnvoll, wenn Plan, Ist-Zeit und Korrektur getrennt nachvollziehbar bleiben.
Abnahme ohne Musterbuchung
Ein realistischer Test verwendet nicht nur pünktlichen Beginn und pünktliches Ende. Eine fehlende Buchung, abweichende Pause und nachträgliche Korrektur zeigen, ob das System im Ausnahmefall tragfähig bleibt. Erst wenn Rollen und ursprünglicher Datensatz nachvollziehbar sind, ist mehr als der reine Erfassungsbutton geprüft.
Häufige Fragen
Reicht ein veröffentlichter Dienstplan als Nachweis?
Nein. Er zeigt Soll-Zeiten, nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
Wo kann Aplano Zeiten erfassen?
Im Browser, in der App und über eine Stempeluhr auf einem eigenen Tablet.
Darf die Erfassung an Mitarbeitende delegiert werden?
Die Erfassung kann organisatorisch delegiert werden; die Verantwortung für das System bleibt beim Arbeitgeber.
Quellen und Datenstand
- BAG, Beschluss 1 ABR 22/21
- Arbeitszeitgesetz
- Aplano Produktinformationen und Preise, Abruf 17.07.2026
Redaktioneller Stand: 18. Juli 2026.